US-Markenanwalt für ausländische Anmelder

Wenn Sie außerhalb der USA leben oder Ihr Unternehmen dort seinen Sitz hat, verlangt das USPTO einen in den USA zugelassenen Anwalt für die Anmeldung und Verfolgung Ihrer US-Marke. Wir vertreten Anmelder aus der ganzen Welt — zum gleichen Festpreis wie unsere amerikanischen Mandanten.

Neue US-Anmeldung: $999 pro Klasse — die USPTO-Amtsgebühr von $350 ist bereits enthalten
Attorney-of-Record-Service (US-Vertreter): $250
Kostenloses Angebot  E-Mail an uns

Die US-Anwaltspflicht: warum Sie einen US-Anwalt brauchen

Seit dem 3. August 2019 verlangt das US-Patent- und Markenamt (USPTO), dass jeder Anmelder, Inhaber oder Verfahrensbeteiligte mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb der USA durch einen in einem US-Bundesstaat zugelassenen Anwalt vertreten wird (37 C.F.R. § 2.11). Praktisch bedeutet das: Eine ausländische Person oder Firma kann keine neue US-Markenanmeldung selbst einreichen, nicht auf eine Beanstandung (Office Action) antworten und keine Aufrechterhaltungsdokumente ohne US-Anwalt einreichen. Siehe die offizielle Erläuterung des USPTO.

Achtung: Anmeldungen aus dem Ausland ohne US-Anwalt werden nicht normal geprüft — das USPTO erlässt eine Office Action und verlangt die Bestellung eines Anwalts. Das verzögert Ihre Anmeldung und kann Ihre Rechte gefährden. Wer von Anfang an einen US-Anwalt bestellt, vermeidet das Problem vollständig.

Unsere Leistungen für internationale Mandanten

Neue US-Markenanmeldung

Anwaltliche Recherche, Vorbereitung und Einreichung Ihrer US-Anmeldung — derselbe volle Service und derselbe Preis wie für amerikanische Unternehmen.

$999 pro Klasse, inkl. USPTO-Gebühr

US-Attorney-of-Record

Sie haben bereits eine US-Anmeldung oder -Registrierung und brauchen nur einen US-Anwalt — etwa für eine Benennung nach dem Madrider Protokoll? Wir übernehmen die Vertretung als Attorney of Record.

$250

Antworten auf Office Actions

Im Ausland ansässige Anmelder dürfen nicht selbst auf USPTO-Beanstandungen antworten. Unsere Anwälte prüfen die Beanstandung, erstellen die rechtliche Antwort und reichen sie ein.

Kostenloses Angebot

Verlängerung & Aufrechterhaltung

Benutzungserklärungen, Fristverlängerungen und Verlängerungen nach den Sections 8, 9 und 15 — fristgerecht durch einen US-Anwalt eingereicht, damit Ihre Registrierung bestehen bleibt.

Verlängerungen · Benutzungserklärungen

Mandanten auf allen Kontinenten

Unsere Kanzlei hat Markeninhaber unter anderem aus folgenden Ländern vertreten:

🇪🇺 Die gesamte Europäische Union 🇮🇳 Indien 🇿🇦 Südafrika 🇧🇷 Brasilien 🇦🇷 Argentinien 🇲🇽 Mexiko 🇦🇺 Australien 🇷🇺 Russland 🇺🇦 Ukraine …und viele weitere

Das gesamte USPTO-Verfahren läuft elektronisch — nichts erfordert Ihre Anwesenheit in den USA. Wir arbeiten per E-Mail, Telefon und Video über alle Zeitzonen hinweg, auf Englisch und Russisch.

Was der Festpreis umfasst

Ein Preis — identisch für US- und internationale Mandanten — deckt den gesamten anwaltlich geführten Prozess für eine internationale Klasse ab:

  • Recherche in der Bundesdatenbank für bis zu 3 Namensvorschläge, plus umfassende Internetrecherche nach Common-Law-Nutzungen.
  • Anwaltliche Einschätzung Ihrer Chancen und der richtigen Anmeldegrundlage.
  • Korrekte Klassifizierung Ihrer Waren und Dienstleistungen.
  • Vorbereitung und Einreichung der Anmeldung durch einen in den USA zugelassenen Anwalt — die USPTO-Anwaltspflicht ist damit erfüllt.
  • Wir werden Ihr Attorney of Record und empfangen die gesamte USPTO-Korrespondenz für Sie.
  • Verständliche Updates, bis Ihre Marke eingetragen ist.
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Eine US-Kanzlei, auf die sich internationale Mandanten verlassen

Über 12 Jahre Erfahrung, Tausende Mandanten weltweit und 26 Fünf-Sterne-Bewertungen bei Google. Anwälte zugelassen in New Jersey und New York sowie beim USPTO.

Häufige Fragen

Wie meldet man eine Marke in den USA an?
So melden Sie eine Marke in den USA an: 1) Verfügbarkeitsrecherche in den USPTO-Registern; 2) Vorbereitung der Anmeldung mit Marke, Inhaber und den Waren oder Dienstleistungen samt Klassen; 3) Einreichung beim USPTO und Zahlung der Amtsgebühr von $350 pro Klasse; 4) Beantwortung etwaiger Office Actions des Prüfers; 5) nach Prüfung und Veröffentlichung erfolgt die Eintragung. In den USA ansässige Anmelder dürfen selbst anmelden; ausländische Anmelder müssen über einen in den USA zugelassenen Anwalt einreichen. Unser Festpreispaket von $999 deckt den gesamten anwaltlich geführten Prozess ab, Amtsgebühr inklusive.
Kann eine ausländische Firma oder Person ohne US-Anwalt eine US-Markenanmeldung einreichen?
Nein. Seit dem 3. August 2019 verlangt das USPTO, dass jeder Anmelder, Inhaber oder Verfahrensbeteiligte mit Sitz außerhalb der USA durch einen in einem US-Bundesstaat zugelassenen Anwalt vertreten wird. Ein ausländischer Anmelder kann weder eine neue Anmeldung einreichen noch auf eine Office Action antworten oder Aufrechterhaltungsdokumente selbst einreichen.
Kann ein Ausländer eine US-Marke besitzen?
Ja — ausländische Personen und Firmen können US-Markenanmeldungen und -Registrierungen besitzen. Die Regel beschränkt nur, wer den Anmelder vor dem USPTO vertreten darf; das Eigentum ist nicht beschränkt.
Was kostet es für einen ausländischen Anmelder?
Genau das, was unsere amerikanischen Mandanten zahlen: ein Festpaket von $999 pro Klasse, in dem die USPTO-Amtsgebühr von $350 bereits enthalten ist. Kein Auslandszuschlag. Wenn Sie nur einen US-Anwalt für eine bestehende Anmeldung oder Registrierung bestellen müssen, kostet dieser Service $250.
Ich habe eine Office Action des USPTO erhalten, lebe aber außerhalb der USA. Kann ich selbst antworten?
Nein — Antworten von im Ausland ansässigen Anmeldern müssen durch einen US-Anwalt eingereicht werden. Unsere Anwälte prüfen die Office Action, erstellen die rechtliche Antwort und reichen sie ein. Fordern Sie ein kostenloses Angebot an.
Was gilt für Madrid-Protokoll-Anmeldungen in den USA?
Erhält Ihre US-Benennung nach dem Madrider Protokoll eine Office Action oder Zurückweisung, muss ein US-Anwalt bestellt werden, um zu antworten. Wir sind regelmäßig US-Vertreter für Madrid-Anmelder — der $250-Service deckt die Bestellung ab.
Wie arbeiten wir aus einem anderen Land zusammen?
Vollständig per E-Mail, Telefon und Video — das USPTO-Verfahren ist komplett elektronisch. Wir haben Mandanten aus der Europäischen Union, Indien, Südafrika, Brasilien, Argentinien, Mexiko, Australien, Russland, der Ukraine und vielen anderen Ländern vertreten, auf Englisch und Russisch.

Melden Sie Ihre US-Marke von überall auf der Welt an

Starten Sie Ihre Anmeldung, fordern Sie ein kostenloses Angebot für eine Office Action an oder schreiben Sie uns — wir antworten über alle Zeitzonen hinweg.

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