US-Markenanwalt für ausländische Anmelder
Wenn Sie außerhalb der USA leben oder Ihr Unternehmen dort seinen Sitz hat, verlangt das USPTO einen in den USA zugelassenen Anwalt für die Anmeldung und Verfolgung Ihrer US-Marke. Wir vertreten Anmelder aus der ganzen Welt — zum gleichen Festpreis wie unsere amerikanischen Mandanten.
Die US-Anwaltspflicht: warum Sie einen US-Anwalt brauchen
Unsere Leistungen für internationale Mandanten
Neue US-Markenanmeldung
Anwaltliche Recherche, Vorbereitung und Einreichung Ihrer US-Anmeldung — derselbe volle Service und derselbe Preis wie für amerikanische Unternehmen.
$999 pro Klasse, inkl. USPTO-Gebühr
US-Attorney-of-Record
Sie haben bereits eine US-Anmeldung oder -Registrierung und brauchen nur einen US-Anwalt — etwa für eine Benennung nach dem Madrider Protokoll? Wir übernehmen die Vertretung als Attorney of Record.
$250
Antworten auf Office Actions
Im Ausland ansässige Anmelder dürfen nicht selbst auf USPTO-Beanstandungen antworten. Unsere Anwälte prüfen die Beanstandung, erstellen die rechtliche Antwort und reichen sie ein.
Verlängerung & Aufrechterhaltung
Benutzungserklärungen, Fristverlängerungen und Verlängerungen nach den Sections 8, 9 und 15 — fristgerecht durch einen US-Anwalt eingereicht, damit Ihre Registrierung bestehen bleibt.
Mandanten auf allen Kontinenten
Unsere Kanzlei hat Markeninhaber unter anderem aus folgenden Ländern vertreten:
Was der Festpreis umfasst
Ein Preis — identisch für US- und internationale Mandanten — deckt den gesamten anwaltlich geführten Prozess für eine internationale Klasse ab:
- Recherche in der Bundesdatenbank für bis zu 3 Namensvorschläge, plus umfassende Internetrecherche nach Common-Law-Nutzungen.
- Anwaltliche Einschätzung Ihrer Chancen und der richtigen Anmeldegrundlage.
- Korrekte Klassifizierung Ihrer Waren und Dienstleistungen.
- Vorbereitung und Einreichung der Anmeldung durch einen in den USA zugelassenen Anwalt — die USPTO-Anwaltspflicht ist damit erfüllt.
- Wir werden Ihr Attorney of Record und empfangen die gesamte USPTO-Korrespondenz für Sie.
- Verständliche Updates, bis Ihre Marke eingetragen ist.
Eine US-Kanzlei, auf die sich internationale Mandanten verlassen
Über 12 Jahre Erfahrung, Tausende Mandanten weltweit und 26 Fünf-Sterne-Bewertungen bei Google. Anwälte zugelassen in New Jersey und New York sowie beim USPTO.
Häufige Fragen
Wie meldet man eine Marke in den USA an?
Kann eine ausländische Firma oder Person ohne US-Anwalt eine US-Markenanmeldung einreichen?
Kann ein Ausländer eine US-Marke besitzen?
Was kostet es für einen ausländischen Anmelder?
Ich habe eine Office Action des USPTO erhalten, lebe aber außerhalb der USA. Kann ich selbst antworten?
Was gilt für Madrid-Protokoll-Anmeldungen in den USA?
Wie arbeiten wir aus einem anderen Land zusammen?
Melden Sie Ihre US-Marke von überall auf der Welt an
Starten Sie Ihre Anmeldung, fordern Sie ein kostenloses Angebot für eine Office Action an oder schreiben Sie uns — wir antworten über alle Zeitzonen hinweg.

